Allgemeine Geschäftsbedingungen(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)
1. Geltungsbereich
Diese   Geschäftsbedingungen   gelten   für   alle   Verträge   zwischen   dem Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen,   Vertrags-   und Geschäftsbedingungen   bedürfen   der Schriftform.   Die   Geschäftsbedingungen   gelten   für   den   gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden,selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz.   Es   gelten   die   Vorschriften   des   Werkvertragsrechts   und des   Urheberrechtsgesetzes.   Die   Zahlung   lediglich   eines   Werkhonorars berechtigt   noch   nicht   zur   Nutzung.   Hierzu   bedarf   es   vielmehr   einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.
3. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte   in   dem   dem Auftraggeber   geschuldeten   Umfang   erwerben   und dem Auftraggeber einräumen.
4. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.Mangels   anderweitiger   Vereinbarungen   wird   eine   vom   Auftraggeber versprochene   und/oder   gezahlte Vergütung   wie   folgt   auf   die   einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig   davon,   ob   und   gegebenenfalls   in   welchem   Umfang   der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte   eingeräumt,   so   entfällt   die Vergütung   für   die   Nutzung, nicht   jedoch   die   Vergütung   für   die   bis   dahin   geleisteten   Arbeiten.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die   Vergütung   ist   bei   Ablieferung   fällig.   Sie   ist   ohne   Abzug   zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu   entrichtenden   Vergütung   übersteigen,   so   sind   folgende   Abschlagszahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.
Wird   der   Vertrag   vorzeitig   beendet,   so   verbleiben   dem   Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach   dem   oben   Genannten   bereits   fällig   gewordenen   Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt   der   Auftraggeber   die   Leistungen   nicht   im   vereinbarten   Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der   Vergütung.   Aufrechnungsrechte   stehen   dem   Auftraggeber   nur   zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.
6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke   (Entwürfe,   Werkzeichnungen,   Modelle,   Dummies,   Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum   Besitz   nur   solange   eingeräumt,   als   er   zum   vertragsgemäßen Gebrauch   der   Leistung   des   Illustrators   auf   den   Besitz   der Werkstücke zwingend   angewiesen   ist.   In   jedem   Fall   endet   das   Recht   zum   Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Illustrator und ihm.
Die Werkstücke   sind   nach   Ende   des   Rechts   zum   Besitz   unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit dem   Auftraggeber.   Weitergehende   Nutzungsrechte   daran   werden   dem A uftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechts-Einräumung   bezieht   sich,   sofern   nicht   ausdrücklich anderes   vereinbart   wird,   ausschließlich   auf   die   abgenommene   Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Mangels   anderweitiger   schriftlicher Vereinbarungen   erhält   der Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte   Dauer   und   den   vereinbarten   inhaltlichen   und   räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung   mangels   anderweitiger   schriftlicher   Vereinbarung   zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede   andere   oder   über   den   ursprünglich   vereinbarten   Umfang   hinausgehende   Nutzung   ist   nur   aufgrund   einer   besonderen   schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung   sowie   gegen   Zahlung   einer   dem   Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.
Die   Übertragung   eingeräumter   Nutzungsrechte   an   Dritte   bedarf   der Einwilligung   des   Illustrators.   Über   den   Umfang   der   Nutzung   steht   dem Illustrator   ein   Auskunftsanspruch   zu.   Vorschläge   oder   Vorgaben   des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber über.
Der   Illustrator   hat   das   Recht,   seine   Arbeit   zu   signieren   und   auf   den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. Zur   Aufbewahrung   ist   der   Illustrator   danach   nicht   verpflichtet.   Der Illustrator   ist   insbesondere   nicht   verpflichtet,   Arbeitsdateien,   die   im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die   Aufbewahrung   und/oder   Herausgabe   von   Dateien,   so   ist   dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei   einer   Verletzung   der   Nutzungs-,   Bearbeitungs-   oder   Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben   der Vertragsstrafe   Schadensersatzansprüche,   Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle   von   ihm   erbrachten   Leistungen   dürfen   uneingeschränkt   vom Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels   anderweitiger   Vereinbarungen   werden   dem   Auftraggeber während   der   Entwurfsphase   je   Entwurf   ein   (1)   –   nicht   Bildelemente tauschender   –   Optimierungsschritt   nach   seinen   Angaben   eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder   neue   Schaffung   von Werkzeichnungen   sowie   andere   Zusatzleistungen   (z.B.   Manuskriptstudium),   Nebenkosten   (z.B.   Kuriere)   oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand   gesondert   berechnet.   Der   Illustrator   wird   den   Aufwand   nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz   berechnen,   der   sich   an   den Vergütungsempfehlungen   des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn   derartige   Leistungen   ausdrücklich   unter   Angabe   der   Höhe   der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden Teilvergütung   –   die   angefallenen   Nebenkosten   vom   Auftraggeber   zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen.
Soweit   der   Illustrator   zusammen   mit   dem   Auftraggeber   gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen   Fragen   geklärt,   vom Auftraggeber   zu   liefernde   Unterlagen,   Freigaben,   zu   erbringende   Leistungen   sowie   sonstige   Verpflichtungen   des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber   akzeptierten   Zusatzvergütung   für   erhöhten   Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen   Zeitraum.   Fixgeschäfte   werden   nicht   geschlossen.   Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und   Leistungen   zur   Versendung   erbracht   sind.   Ist   die   Nichteinhaltung einer   vereinbarten   Lieferfrist   auf   höhere   Gewalt,   Arbeitskampf,   Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit   für   die   Dauer   dieser   Ereignisse   verlängert.   Dies   gilt   entsprechend   für   den   Fall,   dass   sich   der   Illustrator   beim   Eintritt   eines   dieser Ereignisse   in   Lieferverzug   befindet.   Leistungsverzögerungen   aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die D urchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu ver -
treten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten   Vergütungsregeln   nach   billigem   Ermessen   berechnen   darf.   Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an   einem   anderen   Ort   wünscht,   geschieht   dies   auf   seine   Gefahr   und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der L eistung   durch   den Auftraggeber   oder   seine   Erfüllungsgehilfen   an   den Auftraggeber   über,   und   zwar   auch   dann,   wenn Teillieferungen   erfolgen oder   der   Illustrator   zusätzliche   Leistungen   (z.B.   Transportkosten   oder Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt derIllustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt,   in   jedem   Fall   aber   vor   einer   Weiterverarbeitung,   überprüft   und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen   der   Druckergebnisse   von   Bildschirmdarstellung   oder Computerausdruck   sind   technisch   bedingt   und   stellen   insoweit   keinen Mangel dar. Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur   Nacherfüllung   innerhalb   angemessener   Zeit   berechtigt.   Schlägt   die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl   berechtigt,   vom Vertrag   zurückzutreten,   oder   eine   entsprechende Herabsetzung   der   Vergütung   (Minderung)   zu   verlangen.   Eine   Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz   von   Mangelfolgeschäden,   soweit   keine   Ansprüche   aus   Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden   Schaden   begrenzt.   Von   dieser   Haftungsbeschränkung   ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider)   lediglich   an   den Auftragnehmer   durchreicht,   beschränkt   sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren   wird   ausgeschlossen,   sofern   der   Illustrator   nicht   vorsätzlich   oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die   Leistungen   des   Illustrators   die   Rechte   Dritter   oder   sind   sie   sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird   jedoch   den   Auftraggeber   auf   mit   seinen   Leistungen   verbundene Rechtsverletzungen   hinweisen,   sobald   er   von   diesen   positive   Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebe-
nenfalls   sonstige   erforderliche   Rechte   an   den   von   ihm   zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen. Soweit   die   Schadensersatzhaftung   des   Illustrators   nach   dem   Voran -
gegangenen   ausgeschlossen   oder   eingeschränkt   ist,   gilt   dies   auch   im Hinblick   auf   die   Haftung   seiner Angestellten, Arbeitnehmer,   freien   Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als   Erfüllungsort   und,   soweit   gesetzlich   zulässig,   als   ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit   der   Schriftform.   Das   Gleiche   gilt   für   Änderungen   des   Schriftformerfordernisses. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung   von   Regelungslücken   soll   die   rechtlich   mögliche   Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.


Back to Top